

Eine Werkstatt für behinderte Menschen bietet nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch berufliche Bildung und Qualifizierung. Jedem Menschen mit Behinderung mit Anspruch auf Werkstattförderung wird eine in der Regel zweijährige berufliche Förderung im Berufsbildungsbereich der Werkstatt angeboten. Dort lernt er durch berufsbildende wie auch persönlichkeitsfördernde Angebote alles, was entsprechend seinen Fähigkeiten und Neigungen für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit und damit einer qualifizierten Teilhabe am Arbeitsleben grundsätzlich wichtig ist. Hat sich jemand für einen speziellen Tätigkeitsbereich entschieden, werden das hierfür notwendige Wissen wie auch die erforderlichen Fähigkeiten vermittelt – unabhängig davon, ob sich der Arbeitsplatz später innerhalb oder außerhalb der Werkstatt befindet.
Im anschließenden Arbeitsbereich der Werkstatt wird die berufliche Bildung fortgeführt, indem die bisher erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen durch Schulungsangebote gefestigt, vertieft sowie neue berufliche Kenntnisse vermittelt werden. Auch über arbeitsbegleitende Maßnahmen und Praktika in der Werkstatt können Menschen mit Behinderung immer wieder Neues dazulernen.
Bei entsprechenden Voraussetzungen kann der Einzelne auch einen qualifizierten Berufsabschluss der Industrie- und Handelskammer (IHK) auf Werker-Ebene erreichen.