
Unternehmen, die Aufträge an WfbMs (Werkstätten für behinderte Menschen) vergeben, profitieren nicht nur von der Qualität und Vielfalt der angebotenen Leistungen. Auch wirtschaftlich gesehen rechnet sich die Zusammenarbeit.
Durch die Auslagerung von Arbeitsprozessen, Produktionsabläufen oder kompletter Fertigungsbereiche in eine WfbM können Sie sehr effektiv Kosten reduzieren. Dabei profitieren Sie von unserem guten Preis-Leistungs-Verhältnis und unterstützen darüber hinaus die Integration von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben.
Ihre Einsparungen ergeben sich aus:
1. Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe
Ab einer Betriebsgröße von 20 Mitarbeitern gilt für Ihr Unternehmen nach § 140 SGB IX (Sozialgesetzbuch 9) die gesetzliche Verpflichtung schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Falls Ihnen dies nicht möglich ist, muss nach dem Gesetz ersatzweise eine Ausgleichsabgabe geleistet werden. Reduzieren Sie Ihre Ausgleichsabgabe, indem Sie das Angebot einer anerkannten WfbM nutzen. Bei einer Zusammenarbeit mit einer Werkstatt können Sie 50% der berechneten Arbeitsleistung in Abzug bringen. Dadurch profitieren Sie unterm Strich zusätzlich.
Ein Beispiel: Sie beauftragen die WfbM mit Lohnarbeiten im Wert von 9.000,- Euro. In diesem Fall können Sie 4.500,- Euro auf diese von Ihnen zu zahlende Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe anrechnen, das heißt für Sie: Volle Leistung zum halben Preis.
2. Ermäßigte Umsatzsteuer
Werkstätten für behinderte Menschen sind nach dem Steuerrecht sogenannte „Zweckbetriebe“. Dies hat zur Folge, dass Umsätze lediglich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7% unterliegen. Dies bedeutet für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen eine geringere Kapitalbindung und für nicht-vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen sogar einen zusätzlichen Preisvorteil von 12%.